Handschlag über einen Autokauf
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Neues Auto- Kaufrecht ab 01.01.2022

Betrifft:

  • Neues Kaufrecht
  • Umsetzung zur EU-Richtlinie 2019/771
  • Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderen Aspekten des Kaufrechts

Ab dem 01.01.2022 gelten umfassende neue Regelungen vor allem für den Kauf neuer und gebrauchter Kfz. Die Gesetzesänderung stellt eine der Größten und Entscheidendsten dar.

Insbesondere werden neuartige Kfz nun wohl weitestgehend als digitale Produkte bewertet werden müssen. Dies aufgrund der Vielzahl an verbauten digitalen Einheiten in den neuartigen Kfz. Hier gilt nun u.a. ein neuer Mangelbegriff, auch für digitale Elemente (Stichwort Aktualisierung).

Auch die Beweislastumkehr wurde „neu“ geregelt und teilweise auf ein Jahr verlängert.

Damit einhergehend gibt es durch die gesetzlichen Änderungen eine Vielzahl von Vorschriften die u.a. gewerblichen Verkäufer unbedingt beachten müssen und sollten.

Insbesondere im Bereich der Warenkaufrichtlinie (vormals auch bekannt als Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) wurde eine Vielzahl von Neuregelungen und Pflichten für gewerbliche Verkäufer etabliert.

Gerade wenn ein Fahrzeug ab dem 01.01.2022 von einem „Händler“ erworben wurde müssen bei Abweichungen des Zustandes u.a. ein Vorvertrag unterzeichnet worden sein. Zusätzlich müssen die Abweichungen auch in dem eigentlichen Kaufvertrag genannt sein. Hierfür geltend weitere Voraussetzungen, damit die Verbraucher geschützt werden.

Sollten Sie in diesem Jahr ein Fahrzeug gekauft haben und Abweichungen vom eigentlich Vereinbarten feststellen, kontaktieren Sie uns gerne bei uns. Mit unserem Team aus erfahrenen Fachanwälten im Bereich Verkehrsrecht prüfen wir gerne ihre Ansprüche.  

Selbstverständlich stehen wir mit unserem Team auch beratend zur Seite, wenn Sie gewerblicher Verkäufer sind, um ihnen die Fallen des neuen Rechts kenntlich zu machen, damit Sie sowohl als Verkäufer und/ oder als Käufer mit ihrem Ver- /Kauf zufrieden sind.

Fachanwalt Sebastian Kutzner
München, Köln

Autoren dieses Beitrags

Sebastian Kutzner

Sebastian Kutzner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
089 24218879-0
089 24218879-13
  • München /
Qualifikationen
  • Rechtswissenschaftliches Studium
  • Tätigkeit als Rechtsanwalt in Großkanzlei
  • Mediator (MuCDR)
Rechtsgebiete
  • Allgemeines Zivilrecht
  • Arbeitsrecht
  • Ordnungswidrigkeit
  • Privates Baurecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Vertragsrecht
Sprachen
  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Spanisch

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