Jemand hält ein Smartphone in der Hand, auf der die airbnb App geöffnet ist.
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Airbnb und die Steuer

Vermietungseinkünfte sind steuerpflichtig

Wer ein Zimmer oder eine Wohnung vermietet ist verpflichtet, diese Einnahmen in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben. Längst nicht jeder, der eine Wohnung oder ein Zimmer – möglicherweise auch nur gelegentlich und kurzfristig – über eine Internetplattform wie airbnb vermietet hat, ist dieser Pflicht in der Vergangenheit nachgekommen.

Einnahmen aus Vermietungen bei airbnb wurden oft nicht bei der Steuer angegeben. Diese Vermutung hatten auch Hamburger Steuerfahnder und haben nun airbnb verpflichtet, die Daten von Vermietern zur Verfügung zu stellen.

Strafe wegen Steuerhinterziehung droht

Denjenigen Vermietern, die ihren steuerpflichtigen Pflichten nicht nachgekommen sind und damit eine Steuerhinterziehung begangen haben, drohen drastische finanzielle Folgen: Erstens sind Steuern unter Umständen für mehrere Jahre nach zu zahlen. Zweitens droht eine Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung. Drittens sind die Steuernachzahlungen zu verzinsen.

Strafe vermeiden durch strafbefreiende Selbstanzeige

Dabei lässt sich die Geldstrafe durch eine strafbefreiende Selbstanzeige vermeiden. Betroffene müssen aber schnell handeln, denn die Selbstanzeige verliert ihre strafbefreiende Wirkung, wenn die Tat bereits entdeckt ist.

Betroffene müssen schnell handeln

Diese Entdeckung steht jetzt kurz bevor. Allerdings genügt es dafür nicht, wenn der Finanzverwaltung ein Datensatz von Adressen potentieller Steuerhinterzieher zur Verfügung steht. Erst müssen die Daten des einzelnen Vermieters mit dessen Steuererklärung abgeglichen werden um festzustellen, dass die Einnahmen tatsächlich nicht angegeben wurden.

Wer regelmäßig oder teuer vermietet hat, kann durch eine solche Selbstanzeige viel Geld und Ärger vermeiden, möglicherweise sogar einen Eintrag in das Bundeszentralregister.

Ihr Ansprechpartner bei Advonova:
Rechtsanwalt Thomas Kempkes, Fachanwalt für Steuerrecht
0221 / 47453 – 170

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